+++ Aktuelle Corona News +++

Für Outdoor Sportarten gilt:

  • Zutritt zum Vereinsglände haben nur vollständig geimpfte, genesene oder negativ getestete
    Personen. Der Nachweis und Ausweisdokumente sind Pflicht.
    Ein negativer Test muss zertifiziert und darf nicht älter als 24 Stunden sein. 
  • Personen unter 18 Jahren sind von der Test-, aber nicht von der Registrierungspflicht ausgenommen. 
  • Die Besucherdaten werden durch einen Fragebogen oder mit der Luca App erfasst.
  • Kontrollen werden durch die Verantwortlichen des Vereins durchgeführt.

Wir mögen euch auch ungeimpft, aber dennoch ein Vorschlag zur Güte.Spart euch das viele Geld, dass ihr in Zukunft Tests ausgeben müsst und lasst euch kostenlos impfen. Ohne Sport und ohne Zuschauer ist es dauerhaft auch keine Lösung.

 

Für Indoor Sportarten (inkl. Kletterhallen, Fitnessstudios + Schwimmhallen) gilt:

  • 3G-Regel: Alle Personen müssen geimpft, genesen oder getestet sein
  • Der Nachweis, ob geimpft, genesen oder getestet, ist aktiv einzufordern
  • Schülerinnen und Schüler brauchen außerhalb der Regelungen zur regelmäßigen Testung im Schulbetrieb keine Nachweise
  • Kinder unter 6 Jahren brauchen keine Nachweise
  • Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Situationen, in denen Personen nicht einen Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten können
  • Personenbezogene Datenerhebung zur Kontaktnachverfolgung erforderlich

25.8.2021

GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner